Was ist allgemines Zivielrecht ?
Das Allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es umfasst insbesondere Verträge, Schadensersatz, Eigentum und die Durchsetzung privater Ansprüche.
Das Zivilrecht bildet damit die Grundlage für viele alltägliche und geschäftliche Rechtsfragen. Bei Streitigkeiten oder Unsicherheiten ist eine Prüfung des konkreten Sachverhalts und der zugrunde liegenden Verträge entscheidend.

Vertragsrecht
Rechte und Pflichten aus Verträgen, beispielsweise bei Kauf, Dienstleistung oder Werkleistung
Schadensersatzrecht
Ansprüche bei Schäden oder Pflichtverletzungen.
Kaufrecht
Regelungen zu Kaufverträgen, Mängeln, Gewährleistung und Rückabwicklung.
Werk- und Dienstvertragsrecht
Rechte und Pflichten bei Handwerkerleistungen, Reparaturen oder Dienstleistungen.
Eigentums- und Besitzrecht
Schutz des Eigentums und Regelungen zur Nutzung und Herausgabe von Sachen.
Forderungsrecht
Durchsetzung offener Rechnungen und anderer Zahlungsansprüche
Verjährung
Gesetzliche Fristen, nach deren Ablauf Ansprüche grundsätzlich nicht mehr durchgesetzt werden können.
